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Beruf und Freizeit

Ihr Recht im Arbeitsleben

Sollten Sie aufgrund Ihrer Erkrankung in Ihrem Beruf nicht mehr voll arbeiten können, gibt es Möglichkeiten, die Ihnen in dieser Situation helfen können. Um Sie wieder „fit“ zu machen, kann eine Rehabilitationsmaßnahme sinnvoll sein. Solch eine Reha beantragen Sie direkt bei Ihrem Rentenversicherungsträger. Nach längerer Erkrankung und z. B. auch nach einer längeren Elternzeit gibt es die Möglichkeit, mit sogen. Integrationsprojekten sich wieder langsam und stundenweise an das Arbeitsleben zu gewöhnen. 

 

Es kann außerdem vorkommen, dass Sie im Verlauf der Erkrankung als schwerbehindert eingestuft werden. Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn es sich um eine dauerhafte Beeinträchtigung durch körperliche, geistige oder seelische Behinderung handelt und der Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt. Vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt es ein spezielles Webportal für Menschen mit Behinderungen, ihre Angehörigen, Verwaltungen und Unternehmen – dies finden Sie hier: www.einfach-teilhaben.de

 

Für die Erkrankung ist es nicht förderlich, sich zu früh aus dem Erwerbsleben und damit aus einem Umfeld, das Aufgaben und direkte Bestätigung geben kann, zurückzuziehen. Die sogen. „zweistufige Erwerbsminderungsrente“ kann eine sinnvolle Alternative sein. Sie wird wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung gezahlt. Im Einzelfall hängt die Rentenhöhe davon ab, wie lange Sie noch täglich arbeiten können. Möglicherweise kommt die Erwerbsminderungsrente für Sie auch nur für einen begrenzten Zeitraum infrage und Sie können nach dieser Zeit wieder ganz ins Berufsleben einsteigen. Lassen Sie sich bei den Beratungsstellen oder Rententrägern (Landesversicherungsanstalten) ausführlich und individuell beraten.


Adressen und Anlaufstellen:

Allgemeine Informationen zur Erkrankung allgemein
und vielen speziellen Fragenstellungen:
Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft (DMSG)
Telefon: +49 511 968340
http://www.dmsg.de

Begleitende Hilfe im Arbeitsleben und psychologische Beratung:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) GbR
Telefon: +49 251 591-3863 und +49 251 591-4282
http://www.deutsche-rentenversicherung.de

Fragen zur Rente und Rehabilitation:
Deutsche Rentenversicherung
Telefon: +49 800 10004800
http://www.integrationsaemter.de

Hilfreiche Informationen und u.a. Antrag auf Gleichstellung:
Bundesagentur für Arbeit
Telefon: +49 800 4555500
http://www.arbeitsagentur.de


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