10.3.3 Radiologische Kontrollen laut Empfehlungen des KKNMS
Ein Ausgangs-MRT des Schädels mit Kontrastmittel und ggf. des Rückenmarks muss vor Behandlungsbeginn mit Interferon-beta vorliegen (nicht älter als zwölf Monate), um für den weiteren Therapieverlauf als Ausgangsbefund zu dienen (obligat).
Zur Beurteilung des Behandlungserfolgs sowie zur Abschätzung der notwendigen Dauer der Therapie soll vor Beginn der Therapie und anschließend zumindest in den ersten beiden Therapiejahren jährlich ein MRT des Schädels und ggf. des Myelons durchgeführt werden (fakultativ). Auf die Kontrastmittelgabe kann verzichtet werden, wenn es keinen klinischen Anhaltspunkt für einen Krankheitsprogress gibt und ein standardisiertes Ausgangs-MRT vorliegt.1
Literatur
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- Kompetenznetz Multiple Sklerose, Qualitätshandbuch MS / NMOSD, 2. überarbeitete und erweiterte Auflage Juli 2017