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Regionale Unterschiede bei Zugang zu Heilmitteln können gerechtfertigt sein

11.03.10 | In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Grünen vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass regionale Unterschiede im Zugang zu Heilmitteltherapien gerechtfertigt sein können. Die Regierung sagt, zu den regionalen Besonderheiten zählten unter anderen die Altersstruktur, die Geschlechterverteilung, die Arztdichte, der Fachärzteanteil und die Art und die Anzahl stationärer Einrichtungen. Die Bundesregierung empfiehlt, regionalen Besonderheiten am besten auf regionaler Ebene von den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen oder deren Landesverbänden Rechnung zu tragen. Die Grünen hatten unter Berufung auf den Heilmittelbericht des Wissenschaftlichen Dienstes der AOK dargelegt, dass etwa bei der Physiotherapie der Unterschied zwischen der Region mit der höchsten und der niedrigsten Behandlungszahl im Jahr 2008 das 3,21-Fache betragen habe.

Quelle: Information des Deutschen Bundestages v. 10.03.2010

http://www.bundestag.de/presse/hib/2010_03/2010_073/03.html


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