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Ein Gesetz zur Gendiagnostik bleibt umstritten

08.11.2007 | Der Ausschuss für Gesundheit des deutschen Bundestages teilte gestern das Ergebnis einer Anhörung zum geforderten Gendiagnostikgesetz mit: Auf differenzierte Zustimmung, aber auch auf Ablehnung stößt bei Interessen- und Berufsverbänden sowie Wissenschaftlern der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegte Entwurf eines Gendiagnostikgesetzes (16/3233), wie am Mittwoch bei der Anhörung des Gesundheitsausschusses in Erklärungen der Sachverständigen und in schriftlichen Stellungnahmen deutlich wurde. Der Entwurf zielt u. a. auf das Verbot einer Benachteiligung von Menschen im Arbeitsleben und im Versicherungswesen aufgrund einer Genanalyse und schreibt das Prinzip der Freiwilligkeit bei solchen Tests fest, will aber auch die Forschung auf diesem Feld und die damit verbundenen medizinischen Fortschritte sichern.

Wie Professor Jochen Taupitz von der Deutschen Forschungsgemeinschaft bezeichnete es Professor Peter Propping von der Bundesärztekammer als falsch, sich bei einer gesetzlichen Regelung auf die Gentechnik und damit auf eine bestimmte Untersuchungsmethode zu beschränken: Entscheidend und damit regelungsbedürftig sei vielmehr der Umgang mit den Ergebnissen von Diagnosetechniken, also mit der Prognose von Krankheiten. Propping wies darauf hin, dass nach dem Gesetzentwurf eine genetisch bedingte Krankheit einer Privatversicherung nicht offenbart werden müsse, eine ähnlich gelagerte Krankheit hingegen schon. Taupitz forderte, die juristischen Probleme der Gentechnik erst einmal im Rahmen des jetzigen Medizinrechts zu klären.

Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen begrüßten in einer Stellungnahme den Vorstoß der Grünen und plädierten dafür, die Gendiagnostik nur dann zu praktizieren, wenn dies für Patienten einen klinischen Nutzen habe. Der Verband der privaten Krankenversicherung und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft lehnen ein umfassendes Verbot der Verwendung genetischer Untersuchungen vor und nach Abschluss von Versicherungsverträgen hingegen als Eingriff in die Vertragsfreiheit ab (Stellungnahme). Zudem sei eine gesetzliche Regelung nicht notwendig, da sich die Privatversicherer bis 2011 freiwillig auf einen restriktiven Umgang mit Gentests verpflichtet hätten.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen unterstützt jedoch den im Gesetzentwurf vorgesehenen Schutz vor einer genetischen Diskriminierung im Versicherungswesen: Das freiwillige Moratorium biete keine rechtsverbindliche Grundlage.

Auf Widerstand stößt die Vorlage der Grünen bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Bei der Prüfung der gesundheitlichen Eignung eines Arbeitnehmers sei nach herrschender Auffassung auch heute schon ohne gesetzliche Regelung eine genetische Untersuchung unzulässig. Ein verstärkter Trend zu Genomanalysen sei, so die BDA-Erklärung, ohnehin nicht auszumachen. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung zum Arbeitsleben sei "überflüssig", das Arbeitsrecht sei jetzt schon "überreguliert".

Der DGB indes fordert ein grundsätzliches Verbot von Benachteiligungen aufgrund genetischer Veranlagungen. Gentests dürften nur im medizinischen Bereich zu therapeutischen Zwecken vorgenommen werden.

Bei der Anhörung wiesen mehrere Sachverständige auf die Notwendigkeit einer fachkundigen Beratung gerade bei der pränatalen Diagnostik hin. Nicht selten komme es nach einer Krankheitsprognose für das noch ungeborene Kind zu Schwangerschaftsabbrüchen. Besonders auf die Problematik der prädiktiven Untersuchung wies das Kommissariat der Deutschen Bischöfe in einer Erklärung hin, wenn also Gentests die Veranlagung zu bestimmten Krankheiten offenbaren. Das Wissen über das eventuell Wahrscheinliche sei für die Betroffenen dann besonders konfliktträchtig, wenn es für solche Krankheiten keine Therapie gebe. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und damit auch auf Nichtwissen müsse auf jeden Fall gewahrt werden, betont die Stellungnahme.

Quelle:

heute im Bundestag Nr. 283 - Pressedienst des Deutschen Bundestages, 07. November 2007

Weiterführende Informationen:

Umgang mit Gentests: Grüne bringen Gesetzentwurf ein
http://www.ms-gateway.de/scripts/pages/741.php 

Bundesdatenschützer fordert gesetzliche Regelung zur Humangenetik
http://www.ms-gateway.de/scripts/pages/1097.php

Gemeinsame Stellungnahme der Spitzenverbände der Krankenkassen zum „Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen (Gendiagnostikgesetz – GenDG)“
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a14/anhoerungen/066/stllg/GKV.pdf

Stellungnahme des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zum Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz – GenDG) der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a14/anhoerungen/066/stllg/gdv.pdf


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