MS und Arbeitslosigkeit
Die/der MSBetroffene sieht sich nach der Diagnose einer Vielzahl von neuen Situationen gegenüber gestellt. Ein wesentliches Problem ist unter anderem die Frage nach der zukünftigen Arbeit, das zukünftige Arbeitsverhältnis: Wie geht es weiter?
Im Verlauf der Erkrankung erfolgt oftmals die Beantragung und die Feststellung einer Schwerbehinderung nach dem Schwerbehindertengesetz. Als schwerbehindert gelten Personen, denen von den Versorgungsämtern ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 (Prozent) und mehr zuerkannt worden ist. Darüber hinaus gibt es Gleichstellungsverfahren.
Schwerbehinderten Arbeitslosen hilft die Gesetzgebung
Die/der MSBetroffene mit anerkannter Schwerbehinderung ist damit eine(r) von 6,6 Millionen Schwerbehinderten in Deutschland. Das entspricht 8,1% der Bevölkerung (Stand: Ende 1999). Davon leiden mehr als ein Viertel der Schwerbehinderten an Funktionsbeeinträchtigungen der inneren Organe bzw. Organsysteme, 8% an zerebralen Störungen und 14% an Funktionseinschränkungen der Arme und Beine.
Jeder zwölfte Einwohner in Deutschland ist schwerbehindert. Schwerbehinderte Menschen haben schlechtere Chancen am Arbeitsmarkt und weisen eine überdurchschnittlich hohe Arbeitslosigkeit aus (175.735 schwerbehinderte Arbeitslose im November 2000 bei erfreulicher Verringerung um 12.915 schwerbehinderte Arbeitslose zum vergleichbaren Vorjahresmonat).
Im Juli des vergangenen Jahres wurde ein Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter vom Bundestag beschlossen, das noch im vergangenen Jahr in Kraft getreten ist. Wesentliche Inhalte des Gesetzes sind:
- die Neuregelung der Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgaben
- Rechtsanspruch Schwerbehinderter auf Teilzeitbeschäftigung wegen Behinderung und Kostenübernahmepflicht der Hauptfürsorgestellen hinsichtlich verschiedener Arbeitsbeihilfen
- Einrichtung gesonderter Vermittlungsstellen in den Arbeitsämtern
- Gesonderte Qualifizierungsmaßnamen durch die Arbeitsämter
- Erweiterung/Verbesserung der Beteiligungsrechte der Schwerbehindertenvertretungen in den Betrieben
- Neuordnung und Verbesserung der Förderleistungen an Arbeitgeber
- Spezielle Integrationsmaßnahmen
Kampagne: Berufliche Rehabilitation und schwerbehinderte Menschen
Im Zusammenhang mit der letztgenannten Maßnahme wurde eine Kampagne gestartet, bis zum Oktober 2002 rund 50.000 arbeitslose Schwerbehinderte wieder in Arbeit und Beruf zu bringen. Der Abschlussbericht dieser Kampagne kann beim Arbeitsamt nachgelesen werden.
Die wesentliche Aufgabe der Hilfe für Schwerbehinderte wird die Schaffung des erforderlichen Klimas in der Gesellschaft zur konsequenten Umsetzung dieses Gesetzes und der Hilfen für Schwerbehinderte im Alltag sein.
Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat eine Broschüre über Leistungen und Hilfestellungen mit ausgewiesenen Texten des Gesetzes aufgelegt, die nur online hier im PDFFormat abgerufen werden kann.




